Zuzahlungsbefreiung von Patienten
Zum 1. Januar 2004 wurde die Zuzahlung bei Medikamenten neu geregelt. Grundsätzlich gilt: Alle volljährigen Patienten müssen bei Arzneimitteln, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden, zuzahlen. Erst nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken) können sich Versicherte von den Zuzahlungen bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse befreien lassen.
Unser Zuzahlungsbefreiungsrechner rechnet jedem Patienten schnell und einfach aus, ob eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für ihn in Frage kommt.
Der Nutzer gibt dafür - anonym - Angaben zu Alter, sozialem Status, Bruttoeinkommen und Summe der bereits geleisteten Zuzahlungen in eine übersichtliche Maske ein. Danach auf "Berechnen" klicken - fertig! Eine Leiste am Kopf des Formulars zeigt dem Patienten seinen Zuzahlungsstatus an - von "Ja" (will heißen: Befreiung) über "im Einzelfall" (Nachfrage bei der Kasse erforderlich) bis "Nein" (es muss gezahlt werden).
Darüber hinaus gibt der Zuzahlungsrechner Empfehlungen, wann sich Patienten wegen eventueller Erstattungsansprüche an ihre Krankenkasse wenden sollen. Das Ergebnis kann zusammen mit einem Musterbrief für die Krankenkasse ausgedruckt werden.
Sollten Sie Fragen zur Benutzung einzelner Elemente des Zuzahlungsbefreiungsrechners haben, klicken Sie auf das kleine "i" neben jedem auszufüllenden Punkt des Rechners.
Zuzahlungsbefreiungsrechner starten.
Quelle: www.aponet.de
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